Unser Ziel
Wir gewähren nationalen und internationalen Forschungs-Verbundprojekten eine professionelle Beratung bei der Einwerbung von Drittmitteln durch Vorbegutachtungen, um die Antrags- und Bewilligungsquoten für Forschungsanträge an die Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aus dem Bereich Anästhesiologie zu steigern.

Antragsberechtigung und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit abgeschlossener Promotion, die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sind und alle Kriterien für eine Antragstellung auf Sachbeihilfe bei der DFG erfüllen.

Bevorzugt werden nicht habilitierte und habilitierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, deren Habilitation nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Weiterhin muss das Forschungsvorhaben von hoher wissenschaftlicher Qualität und Originalität auf internationalem Niveau sein.

Art und Umfang der Förderung
Für die Antragsberatung für einen Antrag bei der DFG gewährt die DGAI einem beratenden Experten ein Honorar in Höhe von EUR 500,-. Im Falle der Bewilligung des Antrags durch die DFG erhält der Experte zusätzlich ein Erfolgshonorar in Höhe von EUR 500,-.

Form und Ablauf der Antragstellung

  1. Der nach den Richtlinien der DFG gestellte Antrag wird mit einer Bewerbung um Antragsberatung, einer Projektzusammenfassung und einem Fragebogen zum Forschungsvorhaben an die DGAI gesandt. Um Sie dabei zu unterstützen, können Sie die Vorlage des Fragebogens zum Forschungsvorhaben unseres Programms verwenden.
     
  2. Die Antragsteller müssen in ihrer Bewerbung an die DGAI bereits zwei geeignete beratende Experten vorschlagen, welche, bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung einer Antragsberatung zugestimmt haben. Die Experten dürfen weder Kooperationspartner noch im unmittelbaren Umfeld der Antragstellerin oder des Antragstellers tätig sein. Eine DGAI-Mitgliedschaft der Experten ist nicht erforderlich.

  3. Die Vorsitzenden des WAKWIN begutachten die Zusammenfassung des Forschungsvorhabens und, nach Rücksprache und Zustimmung der Antragsteller, den vollständigen Antrag (ggf.). Anschließend entscheiden Sie, ob eine Antragsberatung gewährt wird und welcher der vorgeschlagenen Experten diese durchführt.

  4. Die Experten müssen sich per Vertrag verpflichten, den Antrag innerhalb von drei Monaten zu begutachten und im Falle einer späteren Bestimmung als DFG-Gutachter für diesen Antrag die entsprechende Begutachtung abzulehnen.

  5. Die Experten können im Verlauf der Begutachtung mit den Antragstellern in Kontakt treten. Abschließend muss ein schriftliches Gutachten verfasst werden, welches der DGAI nachrichtlich zugesandt wird. Nach Eingang des Gutachtens erfolgt die Entlohnung der Experten. Die Frist für ein Gutachten verlängert sich entsprechend um die Zeit, die die Antragsteller zur Umsetzung von Änderungsvorschlägen der Experten benötigt.

Antragfristen
Es gibt keine Frist bezüglich der Einreichung Ihre Anträge; pro Jahr sollen bis zu 20 Antragsberatungen gefördert werden.

Qualitätsmanagement
Sowohl Antragsteller als auch Experten werden nach Abschluss der Antragsberatung schriftlich zum Ablauf des Verfahrens und zur Qualität des Antrags bzw. des Gutachtens mit Hilfe eines Fragebogens befragt und um Feedback bezüglich des Programms gebeten, welches anschließend der DGAI mitgeteilt wird.

Ihre erhobenen Antworten werden anonymisiert, ausgewertet, dem Präsidium der DGAI vorgelegt und einmal jährlich im Journal "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und auf der Internetpräsenz des WAKWIN veröffentlicht.

Rechtliches
Wir behalten uns vor, das Programm jederzeit vor dem Hintergrund sich wandelnder Rahmenbedingungen zu modifizieren.